Internet am Arbeitsplatz

Betriebsvereinbarung statt Konflikt:

Internet_dpa

Kern des Problems ist, dass heutzutage der Computer nicht nur Arbeitsmittel ist, sondern von Arbeitnehmern oft dazu genutzt wird, nebenher im Internet zu surfen und private eMails abzurufen. Jedoch lauern hier rechtliche Probleme mit gegensätzlichen Interessen. Zum einen das private Surfen des Arbeitnehmers während der Arbeit. Andererseits besteht oftmals ein Wunsch des Arbeitgebers nach Kontrolle der Internetnutzung der Angestellten am Arbeitsplatz. Um diese beiden Interessen auszugleichen und das juristische Problem zu entschärfen, sollten Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern sogenannte „Betriebsvereinbarung zur Nutzung des Internets am Arbeitsplatz“ vereinbaren.

Sinn einer solchen Vereinbarung ist die Balance zwischen dem Wunsch nach privater Internetnutzung auf der einen und Kontrolle durch das Unternehmen auf der anderen Seite. Besteht überhaupt keine Regelung und wird das private Surfen zumindest geduldet, dann hat der Arbeitgeber ein rechtliches Problem. Beispielsweise wenn es darum geht, die Inhalte und Verbindungsdaten der E-Mail-Kommunikation zu überwachen.).


Arbeitgeber haftet für Arbeitnehmer:

Ein weiteres Problem bei dem Fehlen einer konkreten Regelung ist die Haftung des Arbeitgebers. Denn für Rechtsverstöße die über den Anschluss des Unternehmens begangen werden, haftet in erster Linie der Anschlussinhaber. Wenn also ein Mitarbeiter beispielsweise urheberrechtlich geschützte Musik in Tauschbörsen verbreitet, dann muss das Unternehmen konkrete Vorkehrungen nachweisen, um der Haftung als Anschlussinhaber zu entgehen. Zudem muss der Arbeitgeber umgehend einschreiten, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass ein Arbeitnehmer seine Nutzungsrechte für das Internet überdehnt. Unternimmt der Arbeitgeber keine derartigen Vorkehrungen, dann haftet er für rechtswidrige Handlungen der Angestellten, die über das Internet begangen werden.


Unbedingt Internetnutzung am Arbeitsplatz regeln:

Will der Arbeitgeber aber die Privatnutzung in einem gewissen Umfang gestatten, dann ist eine Vereinbarung nötig, damit er nicht die oben genannten Überwachungs- und Archivierungsprobleme hat. Zum anderen entschärft eine Regelung die Haftung des Arbeitgebers für rechtswidrige Nutzung des Internets durch die Angestellten.
Erforderlich ist eine vertragliche Regelung, denn ein bloßer Aushang am schwarzen Brett reicht nicht aus. Kern der Punkte die dort bestimmt werden regeln die Privatnutzung des Internet am Arbeitsplatz, die Sanktionierung bei Missbrauch und eine Kontrollerlaubnis privater Mails. Letzteres ist erforderlich, damit der Arbeitgeber beispielsweise den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie den Virenschutz kontrollieren kann. Wird eine solche Vereinbarung schriftlich geschlossen, dann stellt diese eine Ergänzung zum eigentlichen Arbeitsvertrag dar, kann aber auch Teil des Arbeitsvertrages sein.

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